Spannungsverhältnis abbauen: Vom bürokratischen Sozialstaat zum sozialen Bürgerstaat
Auch wenn die Sozialverwaltung in besonderer Weise verantwortlich ist für die Belange von Menschen mit Behinderung, so gelten die gleichen Prinzipien für die gesamte Landeshauptstadt Kiel.
Für kaum eine andere Zielgruppe ist der Paradigmenwechsel in den Institutionen und Verwaltungen sozialer Sicherungssysteme von so großer Bedeutung wie für Menschen mit Behinderung. Nicht obrigkeitsstaatliches, vormundschaftliches und überfürsorgliches Agieren, sondern ein auf Selbstbestimmung, Teilhabe und Gleichberechtigung ausgerichtetes Handeln, das zugleich dem Transparenzprinzip und der Bürgernähe Rechnung trägt, muss den Alltag in den Institutionen und Verwaltungen bestimmen.
Gerade weil die im Sozialgesetzbuch IX neu verankerten Prinzipien noch nicht vollständig in die Praxis umgesetzt werden konnten, steht die Verwaltung in der Pflicht, diese zielgerichtet mit den konkreten Bedarfen und individuellen Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung in Einklang zu bringen. Die Zielsetzung von Teilhabe, Selbstbestimmung und Gleichberechtigung ist für die Landeshauptstadt Kiel eine fortwährende Herausforderung, die stetige Veränderung und Entwicklung der Verwaltung erfordert.
Die folgenden Initiativen, Maßnahmen und Vorschläge sind zu fördern und umzusetzen:
- Auf die Erstellung eines Gesamtplanes im Rahmen der Eingliederungshilfe besteht ein individueller Rechtsanspruch. Die damit verbundene Teilhabeplanung erfolgt im Zusammenwirken mit den Leistungsberechtigten und weiteren Beteiligten. Das Verfahren ist ein kommunikativer Prozess, der gewährleistet, dass die Selbstbestimmung, die Fähigkeiten sowie die individuellen Besonderheiten der oder des Einzelnen Berücksichtigung finden. Das Amt für Familie und Soziales hat in den „Richtlinien zur Einleitung und Durchführung der Eingliederungshilfe“ bereits ein verbindliches Verfahren entwickelt und arbeitet damit erfolgreich. Die im SGB IX vorgegebenen Fristen sind dort mit aufgenommen.
- Das Gesamtplanverfahren durchzuführen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Die Qualifizierung und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss deshalb eine ebenso fortlaufende Aufgabe sein wie die Entwicklung von wirkungsvollen Steuerungsmöglichkeiten durch die Verwaltung als Leistungs-, Garanten- und Kostenträger. Die Verwaltung ist für die fachlich geeignete Unterstützung und die Sicherstellung der Leistungserbringung verantwortlich.
- Generell gilt es, die Leistungsgewährung in der Eingliederungshilfe nicht am Angebot, sondern am individuellen Bedarf auszurichten. Im Dialog mit den Leistungserbringern ist auf eine Flexibilisierung der Angebote hinzuwirken sowie die Schaffung von Netzwerken und wohnortnahen Unterstützungssystemen zu fördern. Die Arbeitsgemeinschaft nach §4 SGB XII ist ein geeignetes Forum für den Austausch, die Diskussion und die Weiterentwicklung. Im Interesse der Leistungsberechtigten ist eine verbesserte Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern zu erreichen.
- Die bisherigen Erfahrungen aus der praktischen und der beratenden Arbeit zeigen, dass der interkulturelle Aspekt in allen Aufgabenbereichen für Menschen mit Behinderung stärker berücksichtigt werden muss. Dies gilt nicht nur für die Gestaltung der Unterstützung, sondern bereits für die davor liegende Information und Beratung. Es werden Konzepte entwickelt, die helfen, Zugangsbarrieren für Migrantinnen und Migranten mit Behinderung und ihre Angehörigen abzubauen.
- Von den Beschäftigten wird der Erwerb interkultureller Kompetenz erwartet und gefördert sowie die Berücksichtigung kultureller Besonderheiten im Bereich Wohnen und Pflege gefordert.
- Das „persönliche Budget“ ist durch seine gesetzliche Verankerung mehr als nur eine Stärkung der Selbstbestimmung für viele Menschen. Ausdrücklich genanntes Ziel des Gesetzgebers ist es, den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst eigenständiges Leben zu ermöglichen. Aus diesem Grund soll sich der Sozialhilfeträger diesem anspruchsvollen und wichtigen Reformansatz, der wie kaum ein anderer für einen Paradigmenwechsel in der Eingliederungshilfe steht, konstruktiv widmen. Dazu wird ein umfassender Kommunikations- und Diskussionsprozess z.B. mit Menschen mit Behinderung und mit Ausschüssen, Fachverbänden, Trägerverbünden und Beiräten veranlasst.
- Die „Leitstelle für Menschen mit Behinderung“ ist eine wichtige und zentrale Organisationseinheit und Schnittstelle in der Verwaltung. Sie ist Ansprechpartnerin für Menschen mit und ohne Behinderung, für den Beirat, für weitere Gremien und für die Verwaltung selbst. Zudem stellt sie maßgeblich die Umsetzung des Leitbildes mit den Handlungsempfehlungen sicher. Die Leitstelle für Menschen mit Behinderung wird ein Beschwerdemanagement erarbeiten, das umfassend in Anspruch genommen werden kann.
- Die Planungsrichtlinien der „Agenda 22“ stellen fest, dass die Grundlage einer konstanten Politik und Planung durch Information und Forschung sichergestellt wird. Sie heben die Notwendigkeit der statistischen Erfassung und Erforschung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung als eine Grundlage für die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen und zur Herstellung von Chancengleichheit hervor. Diese Forderung deckt jedoch in Kiel einen verbesserungswürdigen Zustand auf. Das Informationsdefizit muss auf drei Ebenen verringert werden:
- Übergeordnet müssen relevante Daten über die Lebenslagen von Menschen mit Behinderung in Kiel in differenzierter Form ermittelt werden. Außerdem sind Informationen über die relevanten Einrichtungen, Institutionen und Anlaufstellen aufzubereiten. Schließlich müssen Informationen zur barrierefreien Mobilität von Menschen mit Behinderung im Stadtgebiet zusammengestellt werden.
- Zwar existieren zwei auf der Grundlage des SGB IX geschaffene gemeinsame Servicestellen, doch sie erfüllen bei weitem nicht die Funktionen, die ihnen zugedacht worden sind. Die erfolgreiche Einführung der gemeinsamen trägerübergreifenden Servicestellen in die Angebotsstruktur personenbezogener sozialer Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung in Kiel hängt nicht zuletzt von der aktiven Kooperation aller Rehabilitationsträger ab. Wenngleich die größten Rehabilitationsträger die Renten- und die Krankenversicherung sind, sollte gleichwohl die Landeshauptstadt die Weiterentwicklung und den weiteren Ausbau aktiv unterstützen.