Ausgangspunkt und verbindlicher Maßstab zugleich: Menschen mit Behinderung in unserer Stadt

Grundlegendes Ziel ist es, Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in unserer Stadt zu ermöglichen. Alle Menschen in Kiel sollen ihr Leben mit den gleichen Chancen gestalten, an allem teilhaben und einen Lebensstil entwickeln können, der ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht.

Die Ursachen für Behinderungen sind so vielfältig und unterschiedlich wie die Menschen selbst. Wir unterstützen Menschen mit Behinderung deshalb so, dass bei der Entwicklung eines Angebots nur die individuell ungleichen Voraussetzungen zur selbstbestimmten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben den Maßstab bilden. Um dies zu verwirklichen, bieten wir – wo dies gewünscht und gefordert ist – umfassend und nachhaltig Informationen, Unterstützung, Begleitung und Förderung an.

In der Landeshauptstadt Kiel sind alle Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt. Wir wissen, dass Menschen mit Behinderung – in der Vergangenheit, aber auch heute – oft mit Unverständnis, Ausgrenzung und mit alltäglichen Benachteiligungen konfrontiert waren und sind. Wir sind uns dessen bewusst, dass Behinderungen stets einen individuellen wie auch einen gesellschaftlichen Aspekt haben.

Unser wichtigstes Anliegen ist deshalb die gesellschaftliche Herausforderung, allen Menschen in Kiel die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und eine Lebensgestaltung in einer barrierefrei gestalteten Stadt zu ermöglichen. Dies ist unser Ziel und gesellschaftliche Herausforderung zugleich: eine am Leitziel der Inklusion orientierte Gesellschaft, eine Stadt ohne Barrieren.

Hierfür halten wir weiterhin Veränderungen gesellschaftlicher Strukturen und Denkweisen für notwendig. Aus diesem Grund wenden wir uns gegen alle Formen von Ausgrenzung, Benachteiligung, Diskriminierung und Bevormundung. Wir respektieren und schützen die individuellen Rechte und Interessen von Menschen – gerade im Wissen um ihre besondere Verletzbarkeit. Für uns ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung Zielsetzung und Maßstab unseres Handelns zugleich

Respekt vor der Lebensgestaltung von Menschen – Entwicklungen ermöglichen und fördern

Die soziale und kulturelle Lebensplanung ist der Ausgangspunkt einer selbstbestimmten Teilhabe. Notwendige Voraussetzung zur Planung eines selbstbestimmten Lebens sind entsprechende kulturelle und soziale Rahmenbedingungen. Wir setzen uns für ein Zusammenleben ein, das von Toleranz und gegenseitigem Respekt geprägt ist. Menschen mit Behinderung sind durch persönliche und oft auch gesellschaftliche Umstände in ihrer Handlungsfähigkeit beeinträchtigt. Die Entwicklung der oder des Einzelnen vollzieht und entfaltet sich vor dem Hintergrund der jeweiligen Biographie in unterschiedlicher Geschwindigkeit und Ausprägung. Wir gehen auch bei sehr schwerer Behinderung und großem Unterstützungsbedarf von der Entwicklungs- und Lernfähigkeit des Menschen aus.

Unser erstes Ziel besteht darin, vergleichbare Lebensqualität für alle Menschen in der Stadt sicherzustellen. Ein weiteres Ziel ist es, die Handlungskompetenz von Menschen mit Behinderung als Expertinnen oder Experten in eigener Sache einzubringen. Durch eine individuelle Bedarfsorientierung wollen wir in unserem Handeln diese Kompetenzen und Entwicklungskräfte fördern, um eine weitgehend selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu erreichen.

Weil wir mit Nachdruck den Inklusionsgedanken aufgreifen und verwirklichen wollen, suchen wir nach Wegen, wie eine Ausgrenzung von vornherein vermieden werden kann. Wir favorisieren Ansätze und Lösungen, die sozialräumlich ausgerichtet sind und die Ressourcen des Stadtteils einbeziehen.

Gemeinsames Engagement stärken – Beirat für Menschen mit Behinderung unterstützen

Alle in der Stadt tätigen Institutionen, Einrichtungen, Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und -organisationen sowie alle dort tätigen Personen und Akteure setzen sich für die Rechte, Interessen und Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung – und genauso ihrer Angehörigen – ein. Angehörige sind aufgrund ihres hohen Engagements oft einer besonderen Belastungssituation ausgesetzt. Daraus erwächst die Verpflichtung, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen im Hinblick auf materielle, soziale und emotionale Sicherheit und Geborgenheit zu stärken. Dies gilt insbesondere für Kinder von Eltern mit Behinderung.

Dies erfolgt durch verlässliche, auf Kontinuität, Fachlichkeit und ständige Verbesserung ausgerichtete Strukturen und Prozesse. Wir streben an, dass die erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Bei unserer Planung und ihrer Umsetzung orientieren wir uns an der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung sowie an der UN-Standardregel „Agenda 22“. Die Kompetenzen und Erfahrungen der Menschen mit Behinderung und die ihres persönlichen Umfeldes sind stets zentrale Elemente des Prozessgeschehens.

Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund kommt dem Beirat für Menschen mit Behinderung in der Landeshauptstadt große Bedeutung zu: Von der Ratsversammlung bestimmt, steht der Beirat dieser mit Information, fachlicher Beratung und bei der Vorbereitung von Entscheidungen zur Seite. Darüber hinaus gibt er Anregungen zur barrierefreien Gestaltung der Landeshauptstadt Kiel. Die oder der Vorsitzende des Beirats oder ein vom Beirat berufenes Mitglied verfügt über ein Rede- und Antragsrecht in den politischen Gremien und in der Ratsversammlung. Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, muss der Beirat mit seinen Stellungnahmen rechtzeitig in alle entsprechenden Entscheidungsprozesse und Vorhaben eingebunden werden. Nach Maßnahmeabschluss ist dem Beirat zu berichten, ob und inwieweit seine Vorschläge umgesetzt wurden. Hierzu ist von der Verwaltung ein Verfahren zu entwickeln. Generell anzustreben ist eine mögliche Beteiligung des Beirats, die über das Einreichen von Stellungnahmen und Anträgen hinausgeht.

Aus Transparenzgründen ist in der Satzung des Beirats für Menschen mit Behinderung eine jährliche Berichterstattung gegen- über den politischen Gremien verankert worden, damit aktuell über die Tätigkeit der Beiratsarbeit – seine Aufgaben, Zielsetzungen, Erfolge sowie Hemmnisse – berichtet werden kann.

Große Bedeutung kommt dem Aufbau einer barrierefreien Internetpräsenz des Beirats durch die Landeshauptstadt zu. Die Beiratsarbeit soll damit der Öffentlichkeit verstärkt zugänglich werden und allen Menschen in der Landeshauptstadt Gelegenheit zur Beteiligung und Kommunikation geben.

Inklusio Kiel