Lebendigkeit und Bildung in Kindertageseinrichtung und Schule

Frühe Förderung und vorschulische Bildung

Die Frühförderung bietet Kindern im Vorschulalter eine wichtige Unterstützung für ihre kognitive, körperliche, sprachliche, motorische und soziale Entwicklung. Die Förderung der Persönlichkeit des Kindes innerhalb seines sozialen Umfeldes ist die Aufgabe der Frühförderung. Die Eltern erhalten entsprechende Beratung und Unterstützung.

Werden Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen der kindlichen Entwicklung möglichst früh erkannt, ist die Behandlung umso erfolgreicher. Auf diesen Zusammenhang wird die Landeshauptstadt Kiel ein besonderes Augenmerk richten und die Angebote in der Stadt weiterhin unterstützen. In allen vorschulischen Einrichtungen müssen diese Fördermöglichkeiten vorhanden oder die Angebote einzuleiten sein.

In der Landeshauptstadt Kiel ist eine gemeinsame Bildung und Förderung von allen Kindern im Vorschulalter flächendeckend umgesetzt.

Bei der Ausrichtung am Leitziel der Inklusion im Vorschulbereich richtet sich der Blick daher auf die Frage, wie Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen die individuellen Voraussetzungen und Bedürfnisse der Kinder berücksichtigen. Insbesondere in den Tageseinrichtungen können Kinder lernen, dass Vielfalt und Verschiedenheit normal sind.

Wenn Eltern es wünschen, muss ab 2013 eine Betreuung im Krippenbereich oder in der Tagespflege vorgehalten werden.

Die Landeshauptstadt Kiel erwartet, dass Träger von Kindertageseinrichtungen die pädagogischen Fachkräfte weiterbilden und pädagogische Konzepte weiterentwickeln. Sie werden dabei unterstützt.

Schulische Bildung

Der angestrebte Grundsatz der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen setzt im Bereich der schulischen Bildung Konzepte für gemeinsame Lebens- und Lernerfahrungen voraus. Das Leitbild und die örtliche Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung in der Landeshauptstadt Kiel stellt die gemeinsame Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung in den Vordergrund. Schulrechtlich bedeutet dies, dass vor allem auch wohnortnahe und von den Eltern gewünschte Schulen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung vorhanden sein müssen.

Nach dem Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz sollen Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen. Um der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung zu entsprechen, wird auch die Landeshauptstadt Kiel in ihrer Arbeit diesen Grundsatz weiter umsetzen und für die notwendigen Rahmenbedingungen sorgen.

Die gemeinsame Beschulung aller Schülerinnen und Schüler und die Kooperation zwischen den Schulen setzen eine umfassende Barrierefreiheit in den Schulen voraus. In Kiel kann gegenwärtig jedoch nur ein geringer Anteil der öffentlichen Schulen Barrierefreiheit gewährleisten.

Alle Schulen müssen deshalb künftig so gestaltet werden, dass Schülerinnen und Schüler mit den verschiedenen Förderschwerpunkten auch tatsächlich unterrichtet werden können. Die Schulen, in denen bereits Kinder mit Behinderung mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden, müssen vorrangig entsprechend umgestaltet werden. Unabhängig davon gilt, dass in den bestehenden Förderzentren die barrierefreie bauliche Situation und Ausstattung gesichert werden müssen.

Soweit es in der Verantwortung des Schulträgers liegt, ist eine finanzielle und personelle Ausstattung für den Ganztagsschulbetrieb ebenso sicherzustellen wie die Kostenübernahme und Sicherung des Fahrdienstes für Schülerinnen und Schüler, die darauf angewiesen sind. Weiter ist beim Land darauf hinzuwirken, dass die Wahrnehmung der Aufgaben einer notwendigen Unterstützung als Bestandteil schulischer Aktivitäten abgesichert wird.

Darüber hinaus muss ein qualifiziertes zielgruppengerechtes Beratungsangebot für Eltern von Kindern mit Behinderung im Schulbereich entwickelt und eingeführt werden.

Auch während der Ferien ist ein Betreuungsangebot für Kinder mit Behinderung erforderlich.

Parallel zum Ausbau von Schulen zur gemeinsamen Beschulung ist im Kindertages-, Krippen- und Hortbereich eine Konzeption zur Inklusion weiterzuentwickeln.

Alle Menschen mit Behinderung müssen Bildungschancen wahrnehmen können, die an ihrem Lebensumfeld und ihren Berufswünschen orientiert sind. Es sind besondere Anstrengungen zu unternehmen, ihre gegenwärtigen Möglichkeiten einer autonomen Lebensgestaltung zu verbessern. Die Landeshauptstadt Kiel verpflichtet sich deshalb, in Schule, Berufs- und Bildungseinrichtungen stärker auf geschlechterspezifische Rahmenbedingungen zu achten und sie einzurichten.

Bei Kindern aus Migrantenfamilien ist oft schwer zu erkennen, ob Lernschwierigkeiten auf Defizite in der deutschen Sprache oder auf andere Ursachen zurückzuführen sind. Die Schulen sind durch geeignete Maßnahmen darin zu unterstützen, die Ursachen der Lernschwierigkeiten dieser Kinder frühzeitig zu erkennen. Erst dann ist eine den Fähigkeiten der Kinder entsprechende Förderung möglich.

Um Qualität und Quantität der bereits vorhandenen Angebote für Migrantinnen und Migranten mit Behinderung zu verbessern, ist es sinnvoll, die Angebotsstrukturen zu vernetzen. So wird Teilhabe sichergestellt. Hierin können und sollten die in Kiel vorhandenen Migrationsfachdienste unterstützt und begleitet werden.

Nachschulische Bildung

Die Landeshauptstadt Kiel hat ihre Einflussmöglichkeiten aktiv auszuschöpfen, damit Bildungseinrichtungen wie Universitäten, Fachhochschulen, Volkshochschulen und Akademien barrierefreie Voraussetzungen für die Bildung im tertiären Bereich und für das lebenslange Lernen schaffen.

Inklusio Kiel