Hürden und Sperren nicht nur in den Köpfen abbauen

Die Landeshauptstadt Kiel fühlt sich der Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen mit Behinderung in besonderer Weise verpflichtet. Die Regeln zur Herstellung von Chancengleichheit müssen eingehalten werden. Der Erfolg misst sich an den Teilhabemöglichkeiten, die sich vor Ort bieten.

Die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung sowie das Kieler Aktionsprogramm, das den Anforderungen der „Agenda 22“ zur Umsetzung der UN-Standardregeln entspricht, verlangen, kontinuierlich die vorhandenen Barrieren auch in der Landeshauptstadt abzubauen.

Alle Menschen in Kiel, der Beirat für Menschen mit Behinderung und andere Beteiligte müssen aktiv in den gesamten Prozess eingebunden sein – von der Planung über die Umsetzung bis zur Evaluierung. Sind alle in die Gestaltung von Planungs- und Realisierungsprozessen von Beginn an mit einbezogen, können Menschen mit Behinderung in ihrem Leben ein größeres Maß an Unabhängigkeit erreichen. Ein selbstbestimmtes Leben wird so erst möglich.

Um allen Menschen zu ermöglichen, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen, muss das Verkehrs- und Beförderungsnetz barrierefrei umgestaltet werden. In enger Kooperation mit den Kieler Taxiunternehmen müssen Zielvereinbarungen angestrebt werden, damit ausreichend barrierefreie Taxis und Mietwagen zur Verfügung stehen.

Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe an der Nutzung des öffentlichen Verkehrssystems. Da dieser Anspruch in der Praxis jedoch noch nicht ausreichend realisiert ist und somit Mobilität noch nicht verwirklicht ist, stellt die Landeshauptstadt Kiel in der von der Ratsversammlung ausgestalteten und festgelegten Form einen Fahrdienst für schwerstbehinderte Personen mit dem Ausweismerkmal „aG“ zur Verfügung.

Um für schwerstbehinderte Menschen in Kiel ein mobiles Notund Rettungssystem vorzuhalten, ist dieses barrierefrei auszustatten. Die Notrufzentrale/n sowie Polizei und Feuerwehr müssen barrierefrei erreichbar sein.

In allen öffentlich genutzten Gebäuden ist Barrierefreiheit herzustellen. Die Landeshauptstadt Kiel unterstützt mit der Stabsstelle „Barrierefreies Bauen“ auch den privaten Wohnraum. Die Nutzung der Ämter, Schulen, Volkshochschule, Kindergärten, Sportanlagen, Theater, Tagungsorte der städtischen Gremien, anderer Veranstaltungsräume und Bürgertreffs muss für alle Menschen gewährleistet sein. Speziell die Bildungsangebote der „Kieler Runde“ – Kooperationsverbund für Fort- und Weiterbildung der Volkshochschule Kiel und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung – sind barrierefrei und offen für alle auszurichten.

Bei öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Geschäften, Hotels, Gaststätten, Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen ist eine gegebenenfalls erforderliche Vergabe von Konzessionen und Genehmigungen an entsprechende Auflagen zu binden, die sich aus der Anwendung der geltenden Normen ergeben.

Für die barrierefreie Gestaltung von Wohnungen sind Anreize zu schaffen und Baugenehmigungen möglichst an entsprechende Bedingungen zu knüpfen. Ziel soll es sein, dass zum einen Wohnungen für Menschen mit Behinderung vorgehalten und zum anderen grundsätzlich alle Eingänge und Außenanlagen barrierefrei gestaltet werden. In Kiel wird ein für alle zugängliches Verzeichnis für barrierefreien Wohnraum erstellt.

Alle Anlagen, Wege, Plätze, Straßen, Schilder- und Signalanlagen, Spielplätze, Jugendbegegnungsstätten und andere Einrichtungen sind im Laufe der Zeit den Anforderungen der verschiedenen Zielgruppen anzupassen und für alle zugänglich zu gestalten.

Bereits bei der Planung und beim Anlegen neuer Plätze und Wege sind Vorkehrungen zu treffen, so dass etwa bei Volksfesten oder ähnlichen Anlässen die erforderlichen Aufbauten barrierefrei errichtet werden können. Vorhandene Barrierefreiheit darf auch nicht vorübergehend blockiert werden.

Die Etablierung eines speziellen Pannendienstes im Rahmen des bestehenden Not- und Fahrdienstes, der von allen Nutzerinnen und Nutzern von Rollstühlen in Anspruch genommen werden kann, soll ausdrücklich gefördert werden.

Zur Erreichung der in diesem Leitbild formulierten Ziele sind alle Barrieren zu beseitigen um gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe zu ermöglichen.

Inklusio Kiel