Selbstbestimmte Teilhabe durch Aufgaben und Tätigkeiten
Arbeit und Beschäftigung sind wesentliche Bestandteile für eine gesellschaftliche und selbstbestimmte Teilhabe. Arbeit ist identitätsbildend, hilft die individuelle Handlungsfähigkeit zu entwickeln und Befriedigung aus produktiver Tätigkeit zu empfinden.
Das Ziel für alle Menschen in Kiel – ob mit oder ohne Behinderung – ist, dauerhaft und sozialversicherungspflichtig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt zu sein.
Die gegenwärtig schwierigen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen stehen allerdings diesem Ziel entgegen.
Für die Landeshauptstadt mit ihren Eigenbetrieben und Beteiligungen ist es verpflichtend, die Einstellungs- und Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung einzuhalten bzw. stetig zu steigern. Sie wird ihren Einfluss bei ihren Beteiligungen und bei Unternehmen und Betrieben in der Wirtschaft geltend machen, um die Beschäftigungsquote zu erhöhen.
Durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und Beratung für Arbeitgeber fördert die Landeshauptstadt Kiel die Schaffung von so genannten Außenarbeitsplätzen der Werkstätten. Sie prüft für sich und ihre Eigenbetriebe und Beteiligungen, wo entsprechende Plätze eingerichtet werden können.
Für die Teilhabe am Arbeitsleben ist ein verstärktes, differenziertes und an die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung angepasstes Angebot an Arbeitsplätzen unerlässlich. Der Ausbau von Leistungen durch Integrationsfachdienste und Arbeitsassistenzen ist eine wirksame beschäftigungspolitische Maßnahme. Gute Voraussetzungen und Perspektiven bieten dazu die „Unterstützte Beschäftigung“ (Supported Employment) sowie der Auf- und Ausbau von Integrationsbetrieben.
Die Landeshauptstadt Kiel startet mit ihrer Wirtschaftsförderung Initiativen zum Auf- und Ausbau von Integrationsbetrieben. Dabei wird sie in der Region die Mittlerfunktion für potentielle Partner übernehmen und den Aufbau selbst prüfen.
Im Rahmen ihrer eigenen kommunalen Arbeits- und Beschäftigungspolitik wird die Landeshauptstadt Kiel mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren ein Programm für mehr Arbeit und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung konzipieren.
Entwickelt werden in diesem Programm gezielte Maßnahmen insbesondere für Frauen mit Behinderung, psychisch erkrankte Menschen, Angebote für Menschen mit Behinderung ab ca. 55 Jahren sowie Qualifizierungsmaßnahmen für erwerbsfähige Menschen mit Behinderung, die von der Agentur für Arbeit und Integration (Jobcenter) betreut werden.
Damit mehr junge Menschen mit Behinderung einen qualifizierten Ausbildungsabschluss erreichen können, ergreift die Landeshauptstadt die Initiative: Gemeinsam mit der IHK, den Handwerkskammern, den Gewerkschaften und weiteren Partnern wird sie begutachten, inwieweit Teilqualifizierungen von Ausbildungsberufen anerkannt werden können.
Weiterhin wird die Stadt sich für das Ziel einsetzen, bisherige Angebote für niedrigschwellige Ausbildungsberufe (z.B. Werker) weiterzuentwickeln oder neue Angebote zu konzipieren.
Vor Eintritt von jungen Menschen mit Behinderung in den Berufsbildungsbereich von Werkstätten ist durch die Reha-Träger eine frühere und engere Verzahnung mit den Schulen anzustreben. Die Landeshauptstadt Kiel will erreichen, dass sie als künftiger Leistungsträger frühzeitiger als bisher an den Prozessen beteiligt wird.
Das Angebot von Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung in anerkannten Werkstätten, Tagesförderstätten und anderen Beschäftigungseinrichtungen wird weiterhin notwendig sein. Die Werkstätten stehen in der Verantwortung, neue Arbeits- und Beschäftigungskonzepte zu entwickeln. Dazu gehört die Schaffung weiterer Werkstattplätze in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes.
Die Werkstätten öffnen sich mit ihren Räumlichkeiten für eine engere Kooperation mit Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Der Bedarf an Arbeitsangeboten in den Werkstätten für Menschen ab ca. 55 Jahren wird weiter wachsen. Die Landeshauptstadt entwickelt gemeinsam mit den Menschen mit Behinderung und den Leistungserbringern neue Angebote für die Begleitung vom Arbeitsleben in den Ruhestand.
Die Landeshauptstadt verpflichtet sich, Aufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderung zu vergeben.
Die Fürsorgestelle nach dem Schwerbehindertenrecht führt im mindestens zweijährigen Rhythmus Betriebsbesuche in Kieler Unternehmen durch. Neben den Beratungsangeboten für schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, begleitenden Hilfen im Arbeitsleben sowie bei Fragen des Kündigungsschutzes wird sie über das Schwerbehindertenrecht informieren und im Einzelfall beratend tätig sein. Die Beratung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern schließt dabei Maßnahmen ein, die die Neuund Weiterbeschäftigung schwerbehinderter Menschen unterstützen.