“Barrierefrei muss nicht”

Ein Beispiel struktureller Ausgrenzung bei der Bahn

Zugegeben, die Aussage im Titel ist aus dem Zusammenhang genommen. Worum es geht, ist, dass das Reisen mit der Bahn auch heute im zehnten Jahr nach der UN Konvention für Menschen mit Behinderung, für viele Reisende mit Behinderung nicht nur beschwerlich ist, sondern oft auch diskriminierend.

Ein aktuelles Beispiel zeigt diese Problematik recht drastisch: Wegen eines nicht barrierefreien Ersatzzuges, muss ein Rollstuhlnutzer stundenlang im zugigen Fahrradabteil ohne Zugang zu einem WC ausharren.

Die Fakten: Eine Reise mit Rollstuhl mit der Deutschen Bahn von Bonn über Hamburg nach Kiel

Die Reise ist bei der Mobiliätszentrale schon Tage im voraus angemeldet und bestätigt. Entsprechend kann der Einstieg in den Zug per Hublift organisiert werden und – so das Versprechen seitens der Bahn – kann sichergestellt werden, dass der Wagen über eine barrierefreies Abteil mit funktionierendem WC verfügt.

Soweit so gut. Dann die Planänderung. In Karlsruhe wird ein Ersatzzug eingesetzt, der nicht über einen barrierefreien Wagen verfügt. Das wird so auch an die Bahnzentrale gesendet. Dort wird die Information dann aber nicht nach Bonn weitergeleitet und wird ebenfalls nicht an den Reisenden mit Behinderungen übermittelt.

Es folgen: Über vier Stunden im zugigen Fahrradabteil ohne Zugang zu einem barrierefreien WC.

Der Dialog mit dem Social Media Team der Deutschen Bahn fördert zu Tage, dass man als Reisender immer noch nicht davon ausgehen kann, dass Züge barrierefrei unterwegs sind.

Jedoch ist es so, dass auch Wagen verkehren dürfen, die nicht barrierefrei sind. Quelle: Deutsche Bahn auf Twitter

Das ist mehr als bedauerlich! Viele User auf Twitter zeigen ihren Unmut.

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